Gesetze / Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002§ 38 Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung
Stand: 10.06.2019
Der Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung enthält folgende Angaben:
Änderungsverlauf
-
18.04.2016 Ausfertigung
§ 38 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I 886)
BGBl. 2016 I S. 886
-
02.08.2013 Ausfertigung
§ 38 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. August 2013 (BGBl. I 3005)
BGBl. 2013 I S. 3005
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.